Berechne deine steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG).
Speziell für Solo-Selbstständige, Freelancer und Personengesellschaften.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Sie steht jedem Steuerpflichtigen zu, der eigene FuE-Vorhaben durchführt, darunter auch Einzelunternehmer und Freiberufler.
| Zeitraum | Stundensatz | Fördersatz | Max. Förderung/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bis 27.03.2024 | 40 EUR/h | 25% | 1.000.000 EUR Bemessungsgrundlage |
| Ab 28.03.2024 | 70 EUR/h | 35% (KMU) | 2.000.000 EUR Bemessungsgrundlage |
| Ab 01.01.2026 | 100 EUR/h | 35% (KMU) | 2.000.000 EUR Bemessungsgrundlage |
Beispiel: 1.500 FuE-Stunden/Jahr ab 2026
= 1.500 h x 100 EUR/h = 150.000 EUR Bemessungsgrundlage
= 150.000 EUR x 35% = 52.500 EUR Forschungszulage
Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer seit 2022 Entwicklungsarbeit leistet, kann für alle Jahre gleichzeitig beantragen.
Nutze den interaktiven Rechner auf martinmeng.de/rechner um deine individuelle Förderhöhe zu berechnen.
- Softwareentwicklung (eigene Algorithmen, KI/ML, Apps)
- Hardwareentwicklung (IoT, Embedded Systems, Sensorik)
- Verfahrensentwicklung (eigene Produktionsverfahren, Rezepturen)
- Methodenentwicklung (Assessment-Tools, Therapiemethoden)
- Züchtung und Sortenentwicklung (Landwirtschaft, Imkerei, Weinbau)
- Reine Konfiguration/Installation vorhandener Software
- Standardmäßige Geschäftstätigkeit ohne Forschungscharakter
- Marktforschung, Vertrieb, Marketing
Fragen zur Forschungszulage? martinmeng.de bietet Beratung speziell für Solo-Selbstständige und Freelancer.
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